Der Werkvertrag wird für einmalige Dienstleistungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses verwendet.
25 % Standardabzug, dann 20 % oder 30 % Einkommensteuer.
Effektiver Satz ~15-20 %.
Kein Anspruch auf Urlaub oder Rentenzeiten.
~15-20 %.
Nein.
Kein gesetzliches Limit.