Das Teilzeitgehalt wird proportional zu den vertraglichen Stunden berechnet.
Gleiche Rechte anteilig. Stundensatz darf nicht unter dem Mindestlohnstundensatz liegen.
Gehalt = Stundensatz × Stunden. Alle Zuschläge zum gleichen Satz.
Arbeitnehmer können bei einem anderen Arbeitgeber bis zur Vollzeitstundengrenze arbeiten.
Ja.
Nein.
Ja, durch Vereinbarung.