Das Gesetz in Kroatien erlaubt Steuerpflichtigen, außer Kindern auch andere enge Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen auf ihre Steuerkarte zu setzen. Dadurch erhöht sich der persönliche Freibetrag und damit das Nettogehalt.
Zur rechtlichen Anerkennung als unterhaltsberechtigtes Familienmitglied müssen strenge Steuerdefinitionen der Verwandtschaft erfüllt sein. Dazu gehören:
Es gibt lokale Betragsgrenzen!
Eine Person gilt nur als Unterhaltsberechtigter, wenn ihr Jahreseinkommen die gesetzliche Grenze nicht überschreitet.
Vorsicht! Honorare, Dividenden, Krankengeld des Partners zählen mit. Überschreitet der Partner die Grenze auch nur um einen Cent, verlieren Sie den Freibetrag für das gesamte Jahr.
Für ein unterhaltsberechtigtes Familienmitglied (außer Kindern/Behinderung) wird der Koeffizient 0,70 gewährt – zusätzlich 392,00 EUR steuerfreier Basis.
Ivan hat 2.000 EUR Brutto, Steuersatz 15%. Seine Frau Ana ist arbeitslos. Ivan meldet Ana als Unterhaltsberechtigte an. Ihm wird ein zusätzlicher monatlicher „Schutz“ berechnet – deutlich höheres Nettogehalt jeden Monat.