Steuerermäßigungen für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder
Das Gesetz in Kroatien erlaubt Steuerpflichtigen, auch enge Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen auf die Steuerkarte zu setzen. Dies erhöht den persönlichen Freibetrag und das Nettogehalt.
Wer kann als Unterhaltsberechtigter angemeldet werden?
Es müssen strenge Steuerdefinitionen der Verwandtschaft erfüllt sein:
Ehepartner, Lebenspartner
Eigene Eltern / Eltern des Ehepartners
Blutsverwandte bis zum 3. Grad (Geschwister, Großeltern)
Stiefeltern
Ex-Partner (bei Zahlung von Unterhalt)
Strenge Einkommensgrenze (3.360 €)
Das strikte Limit!
Die Person gilt nur als Unterhaltsberechtigter, wenn das Jahreseinkommen 3.360 Euro nicht überschreitet.
Vorsicht! Überschreitet der Partner die Grenze (z.B. durch Teilzeitjob am Jahresende), verlieren Sie den Freibetrag rückwirkend für das gesamte Jahr.
Ermäßigungsbetrag (Koeffizient)
Es wird der Koeffizient 0,70 gewährt – zusätzlich 392,00 EUR steuerfrei.
Praxisbeispiel
Ivan hat 2.000 EUR Brutto. Seine Frau Ana ist arbeitslos. Ivan meldet sie an und erhält so jeden Monat ein deutlich höheres Nettogehalt.