Die Nutzung des persönlichen Freibetrags für unterhaltsberechtigte Kinder ist eine der effektivsten Möglichkeiten, Ihr Nettogehalt legal zu erhöhen. Der Staat entlastet Eltern auf diesem Weg steuerlich und lässt ihnen einen größeren Teil des verdienten Geldes für die Kosten der Erziehung und Bildung.
Der Grundfreibetrag ist ein fester Betrag, auf den keine Einkommensteuer gezahlt wird. Jedes auf Ihrer Steuerkarte registrierte Kind trägt einen Koeffizienten, der zu Ihrem Grundfreibetrag addiert wird. Auf diesen Gesamtbetrag wird keine Steuer berechnet!
In den meisten Systemen wachsen die Koeffizienten progressiv.
Die Steuerbehörden definieren die Bedingungen. Kinder gelten bis zum Ende der regulären Schulbildung als Unterhaltsberechtigte. Der Schlüsselfaktor ist oft ihr eigenes Jahreseinkommen.
Jahreslimit für Kindeseinkommen
Wenn Ihr Kind (z.B. Student) innerhalb eines Jahres Einkommen über dem gesetzlichen Limit erzielt, kann es den Status als Unterhaltsberechtigter für das gesamte Jahr verlieren. Sie müssen dann die Steuerdifferenz zurückzahlen.
Die Steuerermäßigung für dasselbe Kind kann zwischen den Eltern beliebig aufgeteilt werden (z.B. 50%-50% oder 70%-30%).
Bei niedrigem Gehalt des Elternteils kann der Gesamtfreibetrag höher sein als das versteuerbare Einkommen – ein Teil der Ermäßigung verfällt ungenutzt.
Übertragen Sie den ungenutzten Anteil auf den Elternteil mit höherem Bruttogehalt, der die volle Steuerersparnis nutzen kann.
Keine Sorge – in den meisten Systemen können Sie das Neugeborene rückwirkend in der Steuererklärung anmelden und erhalten die überzahlte Steuer zurück.