Der wichtigste Mechanismus zum Schutz des Existenzminimums von Arbeitnehmern in allen Steuersystemen ist das Institut namens „Grundfreibetrag“. Kurz gesagt: Es handelt sich um einen festgelegten Teil Ihres Gehalts, der niemals, unter keinen Umständen gesetzlich mit einem Cent Einkommensteuer besteuert wird!
Der Gesetzgeber definiert, dass jede lebende Person für sich selbst einen minimalen existentiellen Pflichtlebensunterhalt (Bedarf an Brot, Stromrechnungen) hat, der für das nackte Überleben in der Gesellschaft der Arbeitsgemeinde existieren muss. Daher ist es völlig gerecht, dass der Staat genau diesen streng grundlegenden monatlich vorgeschriebenen Betrag NICHT DURCH STEUERN VON IHNEN NIMMT UND ENTREIßT.
Für das Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 600,00 EUR pro Monat. Er stellt Ihr grundlegendes steuerfreies Minimum dar, auf das keine Einkommensteuer berechnet wird.
Wenn Ihre gesamte verpflichtende steuerpflichtige monatliche Einkommensberechnung kleiner oder völlig identisch mit Ihrem zugewiesenen Freibetragsbetrag von der Steuerkarte ist (d.h. Sie verdienen nicht annähernd die gesetzlich vorgesehene Grenze von allen abzugsfähigen Seiten!), dann beträgt die EINKOMMENSTEUER einfach und verpflichtend 0 EUR. Null. Dann wird der Betrag direkt (nach der minimalen Rentenabzug von Säule I und II) ohne weitere Kürzung für den Staat auf Ihr Konto ausgezahlt! Viele Personen mit sehr niedrigem Einkommen und Unterhaltsberechtigten umgehen tatsächlich gesetzlich vollständig die Zahlung dieser staatlichen Last!