Die goldene Regel: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ausschließlich basierend auf Ihren aktuellen Daten in der Steuerkarte! Wenn Sie Kind, Unterhaltsberechtigten oder Behinderung nicht im zentralen Steuerregister eintragen, existiert dieser Status nicht. Sie müssen dem Arbeitgeber eine gültige, aktualisierte Karte vorlegen!
Absolute Empfehlung. Die Steuerverwaltung bietet ein effizientes digitales Verfahren.
Für Personen ohne digitale Zugangsmöglichkeit: Formular ausdrucken, unterschreiben und beim örtlichen Finanzamt persönlich einreichen.
Sie haben zu spät angemeldet? Bei der Steuererklärung können Sie das rückwirkend korrigieren. Die Steuerverwaltung erstattet Ihnen die überzahlte Steuer.