Nach Abzug der Beiträge und Ihres persönlichen steuerfreien Freibetrags vom Bruttogehalt ist der verbleibende Betrag Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Auf diese Basis werden die Prozentsätze angewendet, die wir „Steuersätze“ nennen. Steuersysteme in den meisten Ländern sind progressiv – je mehr Sie verdienen, desto höheren Prozentsatz zahlen Sie dem Staat auf den obersten Teil Ihrer Einkünfte.
Dieser Satz gilt für die monatliche Steuerbemessungsgrundlage bis 5.000,00 EUR (60.000,00 EUR jährlich). Da die große Mehrheit der Arbeitnehmer eine Basis innerhalb dieser Grenze hat, werden sie ausschließlich zu diesem niedrigeren Satz besteuert.
Dieser Satz gilt AUSSCHLIESSLICH für den Betrag der Steuerbemessungsgrundlage, der 5.000,00 EUR pro Monat ÜBERSCHREITET. Das bedeutet, der höhere Satz wird nur auf den oberen Teil der Einkünfte gezahlt, der diese Schwelle überschreitet – das Fundament eines progressiven Systems.
* Nach Abschaffung der alten lokalen Steuern (wie Zuschlagsteuer) hat der Staat oft die Entscheidung über den exakten Prozentsatz innerhalb dieser erlaubten Bereiche an jede Stadt oder Gemeinde selbst übertragen (Daher wird Ihr Gehalt nicht mehr von einem staatlichen Festbetrag beeinflusst, sondern hängt direkt von Ihrer Wohnadresse ab). Beispielsweise kann eine Stadt mit schlechten Finanzen maximale Sätze festlegen, während eine mit guten Finanzen Minimale setzen kann, um Einwohner mit höheren Nettogehältern anzuziehen.
Aufgrund unterschiedlicher Sätze je nach Stadt müssen Stellenbewerber bei Verhandlungen äußerst vorsichtig sein. Die Vereinbarung eines „Bruttobetrags“ gewährleistet einen fairen Ausgangspunkt, unabhängig davon, ob Sie in einer größeren Stadt oder einem kleineren Ort gemeldet sind (damit der Arbeitgeber Sie nicht durch geringere Kosten diskriminiert, wenn Sie ein fixes Netto unterschreiben).