Das Gesetz in Kroatien schützt Menschen mit Behinderung und Steuerpflichtige, die sie als Unterhaltsberechtigte anmelden. Das Steuersystem erkennt höhere Kosten und gewährt erhebliche Freibeträge.
Das Gesetz unterscheidet zwei Hauptgruppen nach Grad der Beeinträchtigung.
Koeffizient 0,30 (zusätzlich 180,00 EUR steuerfrei).
Koeffizient 1,00 (600,00 EUR steuerfrei monatlich).
Die Ermäßigung kann für Folgendes genutzt werden:
Die Steuerverwaltung verlangt amtliche Dokumente (HZMO, HZZO):
Hinweis: Bezüge für Behinderung/Pflege zählen nicht zur Einkommensgrenze (3.360 EUR) des Unterhaltsberechtigten.