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Beiträge für Renten- und Krankenversicherung

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Zusätzlich zu den Steuern wird ein erheblicher Teil Ihrer Bruttosumme für sogenannte Beiträge zurückgelegt. Beiträge sind Pflichtzahlungen für strikt öffentliche, soziale Zwecke – hauptsächlich zur Deckung der Kosten Ihrer Krankenhausbehandlung (Gesundheit) und zur Zahlung Ihrer Einkünfte nach Ende des Erwerbslebens (Rente).

1. Rentenversicherung (MIO)

Insgesamt werden 20 % (oder je nach Land) vom Brutto-1-Betrag abgezogen.

Der Rentenbeitrag ist eine Pflichtausgabe, die der Arbeitgeber von Ihrem „Brutto 1“-Gehalt abzieht und an den Staat (HZMO – Kroatisches Rentenversicherungsinstitut) weiterleitet. Er dient der Zahlung von Renten. Viele ähnliche Systeme basieren auf „Säulen“ der Versicherung:

Säule I (Generationelle Solidarität)

15 %

Dieses Geld GEHT NICHT AUF IHR KONTO! Mit diesem Geld, das Sie heute verdienen, zahlt der Staat morgen Renten an aktuelle Rentner (Ihre Großeltern). Wenn Sie alt werden, werden die Arbeitnehmer der Zukunft Ihre Rente aus ihrer Säule I zahlen.

Säule II (Individuelle Ersparnis)

5 %

Pflichtsparen. Diese 5 % gehen jeden Monat auf IHR persönliches Konto in einem ausgewählten Rentenfonds, der dieses Geld in Aktien/Anleihen investiert, damit es wächst, und es wird als Ergänzung zu Ihrer Rente dienen, wenn Sie in Rente gehen.

2. Krankenversicherung (Brutto 2)

Der Gesamtprozentsatz wird auf, nicht von dem Brutto-1-Betrag berechnet.

Der Krankenversicherungsbeitrag (HZZO – Kroatischer Gesundheitsfonds) wird anders behandelt als der Rentenbeitrag. Es ist keine Arbeitnehmerkosten (er wird nicht <em>vom</em> vereinbarten Bruttogehalt abgezogen), sondern ein <strong>zusätzlicher Arbeitgeberkosten</strong>!

Warum zahlen wir Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip absoluter Solidarität. Unabhängig davon, ob ein Direktor ein Bruttogehalt von 5.000 EUR hat (und der Arbeitgeber monatlich einen hohen Betrag an den HZZO zahlt) oder eine Kassiererin mit Mindestlohn (die den gesetzlichen Mindestbetrag zahlt), haben beide genau dasselbe Recht und dieselbe Behandlung bei einer Operation oder Leistung in einem staatlichen Krankenhaus. Junge und Gesunde finanzieren heute Ältere und Kranke mit, aber im Alter wird jemand für sie zahlen.

Hinweis. Personen unter 30 Jahren in einigen Ländern oder Personen, die befristet/für die erste Beschäftigung gemäß Anreizen angestellt sind, können für einen begrenzten gesetzlich festgelegten Zeitraum dem Arbeitgeber den Krankenversicherungsbeitrag „einsparen“ (sog. „Befreiung von der Verpflichtung zur Beitragszahlung auf das Gehalt“), dies erhöht jedoch nicht den Nettoauszahlungsbetrag des Arbeitnehmers.

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