Der Mindestlohn ist der niedrigste gesetzlich zulässige monatliche (oder stündliche) Betrag, den ein Arbeitgeber einem in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer für Arbeit unter normalen Bedingungen zahlen darf.
Der Mindestlohn wird jedes Kalenderjahr per Verordnung von der Regierung festgelegt, und seine Festlegung wird durch Dreipartiten-Verhandlungen zwischen der Regierung, den Gewerkschaften (die einen höheren Mindestlohn fordern) und den Arbeitgeberverbänden (die einen niedrigeren Lohn zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in arbeitsintensiven Branchen fordern) gekennzeichnet.
| Jahr | Bruttobetrag (EUR)* | Wachstum vs. Vorjahr |
|---|---|---|
| 2026. | 1.050,00 € | +8.25% |
| 2025. | 970,00 € | +15.48% |
| 2024. | 840,00 € | +20.00% |
| 2023. | 700,00 € | +12.50% |
| 2022. | 622,44 € | +10.28% |
| 2021. | 564,41 € | +4.61% |
| 2020. | 539,53 € | - |
* Beträge für Jahre vor der offiziellen Euro-Einführung werden zur einfacheren historischen Vergleichbarkeit mit fester Umrechnungskurs (7,53450 HRK) dargestellt.
Grundlegende Lohnzuschläge (wie Überstunden, Nachtarbeit und Sonntagsarbeit) dürfen nicht in die Mindestlohnsumme selbst einbezogen werden. Wenn ein Arbeitnehmer zum Mindestlohn Überstunden oder sonntags arbeitet, muss diese Arbeit zusätzlich zum festgelegten Mindestbetrag vergütet werden (als Zuschlag für erschwerte Arbeitsbedingungen).