Wahrscheinlich haben Sie schon hunderte Male von „Brutto 1“ und „Brutto 2“ gehört und sich gefragt, was es damit auf sich hat. Sie klingen fast gleich und sind beide viel höher als der Nettobetrag, der auf Ihrem Konto landet. Aber passen Sie auf: Der Unterschied ist entscheidend, um zu verstehen, wer eigentlich wofür zahlt!
Dies ist der Betrag, den Sie meist im Vorstellungsgespräch aushandeln und der in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Von diesem Betrag werden alle Abgaben abgezogen, die „Sie“ zahlen (z. B. Rentenbeiträge).
Das sind die tatsächlichen Gesamtkosten, die Ihr Chef jeden Monat aufwendet, nur um Sie zu beschäftigen. Zusätzlich zu Ihrem Brutto 1 muss der Arbeitgeber dem Staat weitere Beiträge aus eigener Tasche zahlen.
Wenn Ihnen das alles noch etwas verwirrend vorkommt, merken Sie sich einfach diese einfache Formel:
Interessanter Fakt: Ist Ihnen diese juristische Besonderheit mal aufgefallen? Formal „zahlen Sie“ Ihre eigene Rente (wird von Brutto 1 abgezogen), während Ihr Arbeitgeber Ihre Krankenversicherung übernimmt (wird oben draufgepackt und bildet Brutto 2). Dieser kleine legale Kniff ist der ganze Grund für den Unterschied!