Das kroatische Rentensystem basiert auf drei Säulen: der obligatorischen Umlagefinanzierung (Säule I / HZMO), der obligatorischen Kapitaldeckung auf individuellen Konten (Säule II) und der freiwilligen Altersvorsorge (Säule III).
Insgesamt 20 % des Bruttolohns werden für die Rentenversicherung abgeführt. Davon gehen 15 % in Säule I (HZMO, Solidarsystem) und 5 % in Säule II (individuelles Kapitalkonto). Die Altersrente wird mit 65 Jahren und mindestens 15 Versicherungsjahren erworben.
Säule III umfasst freiwillige Pensionsfonds. Beiträge sind steuerlich begünstigt: Abzug bis zu 50,40 EUR pro Monat (oder 604,80 EUR pro Jahr) von der Steuerbemessungsgrundlage. Auszahlungsbedingungen: Vollendung des 50. Lebensjahres und mindestens 5 Jahre Einzahlung.
Frühverrentung ist mit 60 Jahren und 35 Versicherungsjahren möglich, jedoch mit einem dauerhaften Abzug von 0,34 % pro fehlendem Monat bis zum regulären Rentenalter. Erwerbsminderungsrente wird auf Grundlage des HZMO-Gutachters gewährt.
Ja. Die obligatorischen Pensionsfonds (Säule II) sind in Kategorien A, B und C eingeteilt. Sie können Ihren Fonds einmal jährlich kostenlos wählen und wechseln.
Das Vermögen aus Säule II ist vererbbar. Erben können es auf eigene Rentenkonten übertragen oder unter bestimmten Bedingungen als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Die Mindestrente für ein vollständiges Arbeitsleben (40 Jahre) wird regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst. Den genauen Betrag veröffentlicht der HZMO.