Der Urheberrechtsvertrag für intellektuelle Leistungen unterliegt einer besonderen Steuerbehandlung.
Für kreative Werke. 30 % Standardabzug, dann 20/30 % Einkommensteuer.
Effektiver Satz ~14-21 %.
Kein Anspruch auf Urlaub, Krankenstand oder Rentenzeiten.
~14-21 %.
Teilweise.
Kein gesetzliches Limit.