Das Arbeitsrecht schreibt besondere Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit vor.
Nacht: 22:00–06:00. Mind. 40 %.
Mind. 50 % + Ersatzruhetag.
Schwangere und Minderjährige dürfen nicht zur Nachtarbeit verpflichtet werden.
40 %.
Ja.
Nein.