Jeder Arbeitnehmer in Kroatien hat gesetzlichen Anspruch auf Jahresurlaub. Das Arbeitsgesetz (Amtsblatt 93/14, 127/17, 98/19, 151/22) garantiert einen Mindesturlaub, volle Lohnfortzahlung und verbietet jeden Verzicht auf dieses Recht.
Das kroatische Arbeitsgesetz garantiert mindestens 4 Wochen (20 Arbeitstage) Jahresurlaub pro Kalenderjahr. Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen. Tarifverträge können längere Urlaubszeiten vorsehen.
Während des Urlaubs erhalten Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung in Höhe des durchschnittlichen Gehalts der letzten 3 Kalendermonate. Diese darf nicht unter dem Mindestlohn liegen. Viele Arbeitgeber zahlen zudem ein Urlaubsgeld (Regres), das 2026 bis zu 560 EUR steuerfrei ist.
Der Urlaubsplan wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Der Urlaub kann in Teilen genommen werden, wobei mindestens ein Teil mindestens 2 Wochen am Stück umfassen muss. Nicht genutzter Urlaub muss bis zum 30. Juni des Folgejahres genommen werden.
Nein. Der Urlaubsanspruch ist unveräußerlich. Jede Vereinbarung, die darauf verzichtet, ist nichtig.
Wenn Sie im Urlaub erkranken und ein ärztliches Attest vorlegen, werden diese Tage nicht als Urlaub gewertet.
Ja. Nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung steht Ihnen der volle Jahresurlaub zu. Davor erwerben Sie 1/12 pro vollem Arbeitsmonat.