Die d.o.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die häufigste Gesellschaftsform in Kroatien. Sie eignet sich für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmer, die die Haftung auf das eingebrachte Kapital beschränken wollen.
Eine d.o.o. ist eine juristische Person, die von mindestens einem Gründer errichtet werden kann. Charakteristisch ist die beschränkte Haftung: Gründer haften nicht persönlich für Schulden der Gesellschaft.
In Kroatien schreibt das Gesetz ein Mindeststammkapital von 2.500 Euro vor. Bei der Gründung muss mindestens ein Viertel eingezahlt werden, der Rest innerhalb eines Jahres nach Eintragung.
Die d.o.o. wird nach dem Gesellschaftsrecht gegründet, beim Handelsgericht eingetragen und erfordert einen Gesellschaftsvertrag oder eine Gründungserklärung (beim Notar).