Das Arbeitsgesetz (NN 93/14, 151/22) regelt verschiedene Beschäftigungsformen in Kroatien. Die Wahl des Vertragstyps hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Der unbefristete Arbeitsvertrag ist die Standardform und bietet die größte Arbeitsplatzsicherheit. Das Gesetz geht davon aus, dass jeder Vertrag unbefristet ist, sofern kein befristeter ausdrücklich vereinbart wird. Befristete Arbeitsverträge werden für vorübergehende, projektbezogene oder saisonale Arbeiten abgeschlossen, dürfen aber insgesamt 3 Jahre nicht überschreiten (einschließlich aller Verlängerungen). Kehrt ein Arbeitnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Ende eines befristeten Vertrags auf dieselbe oder ähnliche Stelle zurück, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.
Der Vertrag über Berufsausbildung ohne Begründung eines Arbeitsverhältnisses dauert bis zu 1 Jahr und dient dem Erwerb von Berufserfahrung. Der Vertrag für gelegentliche und vorübergehende Arbeit (Art. 11 ArbG) kann mit Arbeitslosen, Rentnern und Studenten für Arbeiten bis zu 90 Tagen pro Jahr ohne Rentenversicherungspflicht abgeschlossen werden.
Außerhalb des Arbeitsrechts werden auch zivilrechtliche Verträge verwendet: der Dienstleistungsvertrag (Schuldrechtsgesetz, Art. 600) für einmalige Aufgaben ohne Arbeitsverhältnis und der Autorenvertrag für kreative und intellektuelle Werke. Beide unterliegen Beitrags- und Einkommensteuerpflicht, bieten jedoch keinen arbeitsrechtlichen Schutz. Arbeitgeber, die diese Verträge für reguläre Beschäftigung nutzen, riskieren eine Umqualifizierung durch das Finanzamt oder die Arbeitsinspektion.
Nein. Die Gesamtdauer befristeter Verträge mit demselben Arbeitgeber darf 3 Jahre einschließlich Verlängerungen nicht überschreiten. Danach wird das Arbeitsverhältnis automatisch unbefristet.
Die Probezeit kann bis zu 6 Monate dauern. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist mindestens 7 Tage.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung schließt der Arbeitnehmer einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma und arbeitet beim Entleiher. Er hat Anspruch auf gleiche Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeit) wie direkt beim Entleiher beschäftigte Mitarbeiter.