Das Arbeitsrecht legt Mindestzuschläge fest und begrenzt die jährlichen Überstunden.
Max. 180 Stunden/Jahr.
Mindestens 50 % über dem regulären Satz.
Arbeitnehmer können Überstunden ablehnen, wenn sie die Gesundheit gefährden. Schwangere und Minderjährige sind ausgenommen.
Mind. 50 %.
Ja, mit Zustimmung des Arbeitnehmers.
Nein.