Das Arbeitsgesetz (NN 93/14, 151/22) regelt die Bedingungen für eine rechtmäßige Kündigung, Kündigungsfristen und das Recht auf Abfindung. Das Wissen über diese Regeln schützt Arbeitnehmer vor rechtswidrigen Entlassungen.
Kroatien unterscheidet zwischen der ordentlichen Kündigung (mit Kündigungsfrist) und der außerordentlichen Kündigung (ohne Frist, bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen). Die Kündigungsfristen bei ordentlicher Kündigung hängen von der Betriebszugehörigkeit ab: bis 2 Jahre – 2 Wochen; 2-5 J. – 1 Monat; 5-10 J. – 6 Wochen; 10-20 J. – 2 Monate; über 20 J. – 3 Monate.
Der Abfindungsanspruch entsteht bei betriebsbedingter oder personenbedingter Kündigung (nicht bei Verschulden). Das Minimum beträgt 1/3 des durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr, maximal 6 Bruttomonatsgehälter, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht. Das Durchschnittsgehalt wird aus den letzten 3 ausgezahlten Gehältern berechnet.
Das Gesetz verbietet Kündigungen während der Schwangerschaft, des Elternurlaubs und der Krankschreibung. Ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung für rechtswidrig hält, muss innerhalb von <strong>15 Werktagen</strong> nach Zugang Klage erheben. Das Gericht kann die Wiedereinstellung und die Zahlung entgangener Löhne anordnen.
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen. Der Arbeitgeber muss die objektive Notwendigkeit nachweisen, eine andere Stelle anbieten falls vorhanden und eine Abfindung zahlen.
Die Unterschriftsverweigerung macht die Kündigung nicht unwirksam. Der Arbeitgeber kann sie per Einschreiben zustellen. Ein Arbeitnehmer, der die Kündigung für rechtswidrig hält, muss innerhalb von 15 Werktagen Klage erheben.
Sie ist bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig (z.B. Diebstahl, Gewalt, Verrat von Geschäftsgeheimnissen). Sie muss innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes und spätestens 6 Monate nach dem Vorfall ausgesprochen werden.