Neben dem Grundgehalt haben Arbeitnehmer in Kroatien Anspruch auf verschiedene Zulagen, die durch das Arbeitsgesetz und die Einkommensteuerverordnung geregelt werden.
Die häufigsten Zulagen in Kroatien: Überstunden (min. 50 %), Nachtarbeit (min. 40 %), Sonntagsarbeit (min. 35 %), Feiertage (min. 50 %), Dienstjahre (min. 0,5 %/Jahr), Fahrtkosten und Essenszulage.
Einige Zulagen sind steuerfrei: Fahrtkostenerstattung bis zur Höhe der öffentlichen Verkehrsmittel, Inlandsreisekosten bis 50 EUR/Tag, Weihnachtsgeschenk für Kinder bis 120 EUR.
Zulagen werden als Teil des Bruttogehalts oder separat ausgezahlt. Steuerpflichtige Zulagen unterliegen der Einkommensteuer und den Sozialabgaben.
Ja. Das Arbeitsgesetz schreibt eine Mindestzulage von 50 % für Überstunden vor.
Ja. Boni über den steuerfreien Grenzen werden als reguläres Einkommen besteuert.
Nein. Wenn vertraglich vereinbart oder tarifvertraglich geregelt, kann sie nicht einseitig abgeschafft werden.