Die Mehrwertsteuer (MwSt.) in Kroatien ist im Umsatzsteuergesetz (NN 73/13) geregelt. Die Körperschaftsteuer wird im Körperschaftsteuergesetz (NN 177/04) geregelt.
Kroatien wendet drei Mehrwertsteuersätze an: 25 % (Normalsatz), 13 % (ermäßigter Satz – Lebensmittel, Hotels, Bücher, Medikamente) und 5 % (stark ermäßigter Satz – Brot, Milch, Medikamente, Bücher). Die Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle beträgt 40.000 EUR Jahresumsatz. Kleinunternehmer unterhalb der Schwelle können von der Umsatzsteuer befreit sein.
Die Körperschaftsteuer für Unternehmen beträgt 18 % für Einkommen über 1.000.000 EUR und 10 % für Einkommen bis 1.000.000 EUR. Die Kapitalertragsteuer (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) beträgt 10 % zuzüglich Zuschlag.
Seit 2021 müssen ausländische Plattformen (z.B. Amazon, Netflix, Google), die digitale Inhalte an EU-Verbraucher verkaufen, die Mehrwertsteuer des Käuferlandes erheben. In Kroatien sind das 25 %. Die Fiskalisierungspflicht verlangt, dass alle Bartransaktionen über zugelassene Geräte fiskalisiert werden.
Wenn Ihr Jahresumsatz 40.000 EUR überschreitet, sind Sie zur Umsatzsteuerregistrierung verpflichtet. Unterhalb dieser Schwelle können Sie Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht sein.
Unternehmen (GmbH/AG) zahlen Körperschaftsteuer (10 % oder 18 %). Zahlt sich der Eigentümer eine Dividende aus dem bereits versteuerten Gewinn, wird diese zusätzlich mit Kapitalertragsteuer (10 %) belastet. Einzelunternehmer zahlen Einkommensteuer auf ihr persönliches Einkommen.
Nein, das sind unterschiedliche Steuern. MwSt. gilt für den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Kapitalgewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer von 10 % zuzüglich Zuschlag. Ausnahme: Der Verkauf einer Immobilie, die länger als 2 Jahre im Besitz war, ist in der Regel steuerfrei.