Wenn die Gehaltsberechnung für Sie wie Raketenwissenschaft aussieht – Sie sind nicht allein! Es klingt kompliziert, besteht aber eigentlich aus sehr logischen Schritten. Auch wenn sich die Steuerklassen oft ändern, die Reihenfolge der Abläufe bleibt immer gleich.
Alles beginnt mit Ihrem vereinbarten Bruttogehalt. Das ist die Zahl aus Ihrem Vertrag. Überstunden oder Sonntagsarbeit werden hier noch addiert. Die Summe daraus ergibt Ihre Brutto-1-Basis für diesen Monat.
Das Erste, was von Ihrem Brutto wegfliegt, ist das Geld für die Rentenversicherung (HZMO). Das sind Ihre persönlichen Arbeitnehmerbeiträge.
Einkommen = Brutto 1 - RentenversicherungStellen Sie sich das als Ihren Steuerschutzschild vor. Der Staat garantiert Ihnen ein steuerfreies Minimum für grundlegende Lebensbedürfnisse. Dieser „Schild“ wird noch größer und stärker, wenn Sie Kinder haben oder pflegebedürftig sind.
Steuerbemessungsgrundlage = Einkommen - Ihr persönlicher FreibetragErst jetzt kommt die eigentliche Steuer ins Spiel. Man nimmt die Bemessungsgrundlage aus Schritt 3 und wendet die lokalen Steuersätze proportional an. Die berechnete Steuer wird dann vom Einkommen abgezogen.
Und da sind wir! Ihr endgültiges Gehalt, das direkt auf Ihr Konto fließt, wird im allerletzten Schritt berechnet:
Nettogehalt = Einkommen - EinkommensteuerWenn Sie regulär angestellt sind, machen Sie sich keine Sorgen – laut Gesetz muss Ihr Arbeitgeber diesen gesamten Prozess übernehmen. Er überweist Ihre Beiträge direkt an den Staat und zahlt Ihnen nur den süßen Endbetrag aus – Ihr Netto.