Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Arbeitnehmer bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, arbeitet aber beim Entleiher.
Drei Parteien: Arbeitnehmer, Zeitarbeitsfirma (Arbeitgeber), Entleiher. Die Zeitarbeitsfirma zahlt.
Gleichbehandlung nach Entitätsregeln.
Vorteile: Flexibilität. Nachteile: Befristeter Vertrag.
Die Zeitarbeitsfirma.
Ja.
Nach Entitätsregeln.