In BiH haben Arbeitnehmer das Recht auf gerichtlichen Schutz ihrer Arbeitsrechte vor Entitätsgerichten. Die Schutzmechanismen unterscheiden sich zwischen FBiH und RS.
In der Föderation BiH werden Arbeitsstreitigkeiten von Amtsgerichten als erste Instanz behandelt. Eine Klage wegen rechtswidriger Kündigung muss innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. Für Geldansprüche (nicht gezahlte Löhne usw.) beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Besondere Verfahrensregeln beschleunigen Arbeitsstreitsachen.
In der Republika Srpska werden Arbeitsstreitigkeiten von Bezirkshandelsgerichten und Grundgerichten behandelt. Die Frist für eine Klage wegen rechtswidriger Kündigung beträgt 15 Tage. Die RS hat 2019 ein Schiedsgericht für Arbeitsstreitigkeiten als Alternative eingerichtet. Schiedssprüche sind wie Gerichtsurteile vollstreckbar.
Beide BiH-Entitäten haben Arbeitsinspektionen, die Beschwerden entgegennehmen und die Einhaltung des Arbeitsrechts überwachen. Beschwerden sind kostenlos und können anonym sein. Für rechtliche Hilfe können sich Arbeitnehmer in der FBiH an das Föderale Rechtshilfeinstitut wenden. In der RS steht kostenlose Rechtshilfe über das RS-Institut für kostenlose Rechtshilfe zur Verfügung.
Ja. In der FBiH beträgt die Frist 30 Tage, in der RS nur 15 Tage ab Zugang der Kündigung. Eine Fristüberschreitung kann zur Abweisung der Klage führen.
Ja. In der FBiH ist Mediation verfügbar. In der RS gibt es ein Schiedsgericht für Arbeitsstreitigkeiten, das schneller und günstiger ist. Beide Optionen erfordern das Einverständnis beider Parteien.
Die Arbeitsinspektionen nehmen Beschwerden entgegen, führen Kontrollen durch und verhängen Strafen. Beschwerden sind anonym und kostenlos.