Das Gesetz in Bosnien und Herzegowina erlaubt Steuerpflichtigen, zusätzlich zu Kindern andere Mitglieder der Kernfamilie ohne eigene Einkünfte oder mit extrem niedrigen Einkünften auf ihrer Steuerkarte zu erfassen. Dadurch sichert der Arbeitnehmer eine Erhöhung seines Freibetrags und erhält eine höhere Nettogehaltszahlung.
Damit jemand rechtlich als unterhaltsberechtigtes Mitglied der Kernfamilie gilt, muss die Person strenge steuerliche Verwandtschaftsdefinitionen erfüllen. Zu dieser Kategorie gehören:
Es gibt lokale Betragsgrenzen!
Eine Person kann nur (und ausschließlich) dann als Ihr unterhaltsberechtigtes Mitglied gelten, wenn ihre jährlichen zu versteuernden Einnahmen, steuerfreien Einnahmen und alle sonstigen Einnahmen im Kalenderjahr die strenge gesetzliche Schwelle nicht überschreiten.
Achtung auf die „versteckte“ Berechnung! Viele Arbeitnehmer melden ihre arbeitslosen Ehepartner an, ohne an deren Honorare, Anteile, Dividenden, Krankengeldzahlungen auf Kosten der Staatsversicherung (Zavod zdravstvenog osiguranja) oder gelegentliche Einnahmen durch Werkverträge zu denken. Überschreitet der Ehepartner diese jährliche Gesamteinkommensschwelle auch nur um einen Cent, verliert der Arbeitnehmer vollständig das Recht auf den Freibetrag für dieses Jahr, und die Porezna uprava (FBiH/RS) wird nachträglich bei der Rückzahlungsentscheidung die Zahlung von Strafbeträgen der Steuerschuld zurück in den Haushalt verlangen! Ein häufiger, schmerzhafter und teurer Fehler.
Für ein unterhaltsberechtigtes Mitglied der Kernfamilie (das per Definition weder Ihr Kind noch behindert ist) wird ein fester steuerlicher Koeffizient von 0,70 zugewiesen. Dies erhöht Ihre Grundschwelle für die Steuerbefreiung von 560 KM um zusätzliche großzügige 392,00 KM!
Ivan hat ein Bruttogehalt von 2.000 KM und lebt in einer Gegend, wo der Steuersatz 15% beträgt. Seine Frau Ana ist derzeit arbeitslos ohne jährliche Einkünfte. Ivan geht zur Porezna uprava (FBiH/RS) (oder nutzt das digitale System nacionalni digitalni sustav) und verknüpft seine Frau Ana als Mitglied für seinen Freibetrag Nr. 1 im Formular Porezna kartica.
Ihm wird ein zusätzlicher großer monatlicher „Schild“ (Teil des Gehalts, auf den er keine Steuer zahlt) berechnet. Multipliziert mit dem 15% Gemeindesteuersatz bleibt ihm ein sauberer Bonus – deutlich höheres Nettogehalt jeden Monat auf dem Bankkonto dank der Statusvergünstigung.