Das Konzept der sogenannten „Remote“-Arbeit (der lokale Begriff ist meist „Arbeit an einem abgelegenen Arbeitsplatz“) hat seit 2020 ein enormes und anhaltendes Wachstum erlebt. Während es für Sie eine großartige Komfortform ist, birgt es aus buchhalterischer Sicht einzigartige zusätzliche rechtliche Elemente.
Wenn Sie im Staat Bosnien und Herzegowina leben und dort regelmäßig wohnen und für ein Unternehmen aus derselben Nachbarstadt arbeiten, aber eine Vereinbarung über ausschließlich „Beschäftigung mit Remote-Tätigkeit“ in Ihrem heimischen Sessel getroffen haben, bleibt das Besteuerungssystem dasselbe, als ob Sie physisch im Unternehmen säßen. Gleichzeitig unterliegen Sie der Gehaltsberechnung nach den regulären und bekannten Prozentsatzregeln und -tabellen für Steuern und Beiträge. Daher ist Ihr Gehaltsbetrag aus unserem Rechner genau derselbe, mit einer Ausnahme – Kostenersatz.
Nach dem lokalen Arbeitsrecht ist der Arbeitgeber kürzlich verpflichtet (wenn Sie von zu Hause aus für einen größeren und substantielleren Teil der monatlichen Arbeitsstunden arbeiten), eine pauschale, steuerfreie Erstattung der Arbeitskosten (Strom, WLAN/Internet, Wasser) zu zahlen, die nicht in die Bruttoberechnung oder den Steuerschwellenwert eingeht.
Mit dem Ziel, die winterliche touristische Aufenthaltsdauer und den Konsum ausländischen Kapitals aus dem Ausland außerhalb der Sommer- und klassischen Tourismussaison zu stärken, haben viele Länder im Gesetz ein besonderes, isoliertes Einwanderungs-<strong>Programm für digitale Nomaden mit Auslandsvisum</strong> eingeführt.
Ein Staatsbürger eines Drittlandes, der von einem Unternehmensarbeitgeber ohne jeden inländischen registrierten Sitz angestellt ist, erbringt Arbeit über ein extrem langfristig genehmigtes Besuchervisum für den Aufenthalt.
Um sie nicht mit progressiven Steuern zu „verschrecken“, sieht das Gesetz oft eine Befreiung oder vollständigen Verzicht auf jede Erhebung und Forderung aus der Zahlung von Einkommensteuer auf den nomadischen Einkommensbetrag für einen bestimmten Zeitraum vor.