Der wichtigste Mechanismus zum Schutz des existenzsichernden Minimums der Arbeitnehmer in allen Steuersystemen ist das Institut des sogenannten „grundlegenden Freibetrags“. Kurz gesagt: Es handelt sich um einen festgelegten Teil Ihres Gehalts, der niemals, unter keinen Umständen rechtlich mit auch nur einem Fening Einkommensteuer besteuert wird!
Der Gesetzgeber definiert, dass jede Person ein mindestes existenzsicherndes obligatorisches Lebenskostenbedürfnis (Kauf von Brot, Stromrechnungen) hat, das für das bloße Überleben innerhalb der arbeitenden Gemeinde bestehen muss. Daher ist es nur fair, dass der Staat Ihnen einen solchen streng grundlegenden monatlich vorgeschriebenen Betrag NICHT durch Steuern entzieht.
Im Jahr 2026 beträgt der Betrag je nach Entität: in der Föderation BiH 300 KM, in der Republika Srpska 1.000 KM monatlich.
Wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes monatliches Einkommen geringer ist als oder genau gleich Ihrem zugewiesenen Freibetrag von der Steuerkarte (d. h. Sie verdienen nicht annähernd die gesetzlich vorgesehene Steuerschwelle), beträgt die EINKOMMENSTEUER dann einfach und MUSS 0 KM sein. Null. Dann wird der Betrag (nach minimalem Rentenabzug) direkt auf Ihr Konto ausgezahlt, ohne weitere Reduzierung für den Staat! Viele Menschen mit sehr geringem Verdienst und Unterhaltsberechtigten vermeiden diesen staatlichen Druck rechtlich vollständig!