Im modernen Technologiezeitalter ist es eine zunehmend häufige Situation, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einem inländischen Arbeitgeber im Staat Bosnien und Herzegowina hat, aber seinen Laptop in einen anderen Staat mitnimmt und von dort aus über einen längeren Zeitraum arbeitet. Obwohl dies oft einfach „Arbeit von zu Hause“ genannt wird, hat es aus der Perspektive der Steuerverwaltung ernste Konsequenzen.
Die allgemeine Regel der internationalen Besteuerung lautet: Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit wird in dem Land besteuert, in dem diese Arbeit KÖRPERLICH ausgeübt wird.
Das bedeutet, dass Ihre Steuerpflicht nach der Logik des Gesetzes nicht dem Hauptsitz Ihres Arbeitgebers folgt, sondern Ihrem körperlichen Aufenthalt. Wenn Sie physisch in Thailand oder Deutschland sind, während Sie Code tippen oder E-Mails senden, hat jenes Land, auf dessen Boden Sie stehen, das Recht, Ihre Arbeit zu besteuern!
Das größte Risiko der Arbeit aus dem Ausland fällt auf Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie in einem ausländischen Land regelmäßig Verträge unterzeichnen oder eine Führungsrolle haben, könnte jenes ausländische Land Ihren Schreibtisch im Wohnzimmer als „Betriebsstätte“ Ihres inländischen Unternehmens erklären. Das würde Ihr inländisches Unternehmen zwingen, in jenem ausländischen Land Körperschaftsteuer auf einen Teil seines globalen Einkommens zu zahlen! Wegen dieses enormen Risikos begrenzen große Konzerne die Arbeit außerhalb der Grenzen sehr streng.
Um die sogenannte vorübergehende „entsandte Arbeit“ zu ermöglichen (wenn ein inländisches Unternehmen Sie vorübergehend nach Deutschland zur Arbeit schickt), wurde das A1-Zertifikatssystem entwickelt. Das A1-Zertifikat stellt sicher, dass Sie weiterhin Beiträge für Renten- und Krankenversicherung zu Hause in Ihr eigenes Land zahlen, während Sie vorübergehend (bis zu 24 Monate) im Ausland sind. So vermeidet das ausländische Land, Sie während einer kürzeren Aufgabe in sein bürokratisches Gesundheitssystem „einzufangen“.
Der Staat, der am Jahresende die Steuerschuld fordert, wird durch Ihren Steueransässigkeitsstatus identifiziert. Der Schlüssel ist die internationale 183-Tage-Regel: Sie gelten als steuerlich ansässig in dem Staat, in dem Sie körperlich mehr als 183 Tage (etwa mehr als ein halbes Jahr) in einem vollen Kalenderjahr verbracht haben.