Nachdem wir Beiträge und Ihren persönlichen steuerfreien Freibetrag von Ihrem Bruttogehalt abziehen, ist der verbleibende Betrag Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Auf diese Grundlage werden die Prozentsätze angewendet, die wir „Steuersätze“ nennen. Die Steuersysteme der meisten Länder sind progressiv – je mehr Sie verdienen, desto höher der Prozentsatz, den Sie dem Staat auf den höchsten Teil Ihres Einkommens geben.
Dieser Satz wird auf die Steuerbemessungsgrundlage von Arbeitnehmern in der Föderation BiH angewendet. Da das System in BiH primär proportional (Flat Tax) ist, wird dieser Satz auf die gesamte Grundlage unabhängig vom Verdienstniveau des Arbeitnehmers angewendet.
In der Republika Srpska wird ein Satz von 8% auf die Nettogrundlage (Brutto minus Beiträge minus Freibetrag) angewendet. Das System ist linear, d. h. derselbe Satz gilt für alle Einkommensstufen aus nichtselbstständiger Arbeit.
* Im Gegensatz zu einigen Nachbarländern ist das System in BiH in Bezug auf den Standort einfacher – die Steuer wird nach den Entitätsgesetzen gezahlt, unabhängig davon, in welcher Stadt in BiH der Arbeitnehmer wohnt.
Aufgrund unterschiedlicher Sätze je nach Stadt müssen Arbeitnehmer bei Verhandlungen äußerst vorsichtig sein. Die Vereinbarung eines „Bruttobetrags“ sichert Ihnen einen fairen Ausgangspunkt, unabhängig davon, ob Sie in einer größeren Stadt oder einem kleineren Ort gemeldet sind (damit der Arbeitgeber Sie nicht durch einen günstigeren Verbleib diskriminiert, wenn Sie ein festes Netto unterschreiben).