Beide Begriffe klingen ähnlich, und beide Beträge unterscheiden sich deutlich vom Nettogehalt, aber der Unterschied zwischen ihnen ist entscheidend für das Funktionieren des Steuer- und Renten-Krankenversicherungssystems.
Der Betrag, von dem alle Abzüge berechnet werden, die dem Arbeitnehmer zustehen (z. B. Rentenbeiträge).
Der Betrag, der neben Brutto-1-Gehalt Abgaben umfasst, die direkt den Arbeitgeber belasten.
So merken Sie es sich am einfachsten:
Hinweis zur Versicherung: Interessant: Ihre Rente „zahlen Sie selbst“, indem Sie einen Teil von Ihrem Brutto 1 abziehen (Beiträge vom Gehalt), während Ihr Arbeitgeber Ihre Krankenversicherung zahlt (Beiträge auf das Gehalt) und damit Brutto 2 höher macht. Diese Abgaben erzeugen den wesentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen in der Gehaltsabrechnung.