Das Gesetz in Bosnien und Herzegowina schützt Menschen mit Behinderung (MdB) sowie Steuerpflichtige, die solche Menschen direkt betreuen und auf ihrer Steuerkarte als Mitglieder erfassen, streng und fördernd. Das Steuersystem erkennt die erhöhten Kosten und honoriert sie durch bedeutende Abzugsfaktoren bei der Einkommensteuer!
Das Gesetz teilt die Stufen (Koeffizienten) des zusätzlichen Rabatts oder persönlichen steuerfreien Abzugs grob in zwei getrennte Gruppen je nach Grad der festgestellten Beeinträchtigung ein.
Es gilt der Koeffizient 0,40 (Befreiung von zusätzlichen 224,00 KM der Basis). Umfasst Personen, bei denen ein formeller Grad einer leichten, aber vorhandenen körperlichen Behinderung festgestellt wurde, ohne die verpflichtende Ergänzung einer Entscheidung über die Notwendigkeit externer Betreuung.
Es gilt ein enorm großzügiger Koeffizient von 1,50 (Befreiung von gewaltigen gesetzlichen 840,00 KM Brutto pro Kalendermonat!). Arbeitnehmer und Familien von Mitgliedern, die Rechte auf eine dauerhafte formelle Zulage für das Recht auf Betreuung und vollständige externe Pflege nutzen, haben Anspruch auf diese hohe Grenzbasis.
Die Behindertenvergünstigung kann auf zwei Arten genutzt werden – je nachdem, auf wen sich die Behinderung in der Familie des Arbeitnehmers (des PK-Karten-Inhabers) bezieht:
Die Porezna uprava (FBiH/RS) wird dieses Niveau mächtiger steuerfreier Vorteile nicht ohne offizielle Dokumente eintragen. Alle Rechte auf Einkommensrealisierung werden durch offizielle Gutachten der zuständigen Institutionen (PIO/MIO fond, Zavod zdravstvenog osiguranja) nachgewiesen. Einige der relevanten Verwaltungsentscheidungen, die Sie im digitalen System nacionalni digitalni sustav (oder physisch) einreichen:
Rat: Einnahmen aufgrund von Behinderung oder externer Hilfe vom Zentrum fallen nicht unter die strenge Schwelle (3.360 KM Jahreseinkommen der unterhaltsberechtigten Person). Die staatlich gezahlte Behindertenzulage ist eine Ausnahme in dieser gesetzlichen Schwelle!