Die goldene Regel jeder Gehaltsberechnung in Bosnien und Herzegowina lautet: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ausschließlich basierend auf Ihren aktuellen Daten in der Steuerkarte, die er über die Online-Verbindung und den Service (Porezna uprava (FBiH/RS)) aus Ihrer Akte abruft! Wenn ein Kind, eine Person ohne Einkommen oder eine festgestellte zivile Behinderung vom Arbeitnehmer nicht im zentralisierten Steuerregister erfasst wurde, existiert dieses Attribut überhaupt nicht! Die Buchhaltung darf dies nicht selbst anfassen. Sie müssen ihnen eine gültige und aktuelle neue Karte liefern!
Absolute Empfehlung. Heute geht kaum jemand physisch zu den Schaltern für Registrierungsänderungen. Die Porezna uprava (FBiH/RS) hat einen sehr hochwertigen Mechanismus integriert, der Ihnen monatelange Zeit bei Anträgen spart.
Für Ausländer ohne ausgestelltes Bankzertifikat (fehlende Berechtigung im digitalen System) sowie sehr traditionelle Steuerzahler aus ländlichen Dörfern, wo ein Token keine Option ist – das Verfahren verlangt die Rückkehr zur alten Papiererfassung beim zuständigen Zweig der Steueruntereinheit ausschließlich gemäß der gültigen Gemeinde Ihres aktuellen vorgeschriebenen Wohnsitzes.
Haben Sie vergessen, Ihren Sohn im März anzumelden und die Karte erst im August beim Arbeitgeber eingereicht? Der Staat hat Ihnen rechtlich mehrere erhöhte Nettoraten abgezogen! Die Antwort ist fantastisch – es ist nicht verloren! Das Korrekturverfahren erfolgt regelmäßig Ende Februar des Folgejahres, wenn Sie den besonderen Antrag auf „Jährliche Rückerstattung“ einreichen müssen. Nach dem Sommer korrigiert die Porezna uprava (FBiH/RS) manuell die Berechnungen für das gesamte Jahr und gibt Ihre gesparte Steuerdifferenz frei!