Stellen Sie sich ein Szenario vor, in dem Sie steuerlicher Bürger (Ansässiger) des Staates A sind (weil Ihre Familie dort einen lokalen und städtischen Kindergarten besucht, wo sie alle 365 Tage im Jahr bleiben), aber Sie fahren jede Woche 5 Arbeitstage täglich Ihr Einkommen und Ihre Arbeit zur Erfüllung von Verpflichtungen mit einem Unternehmen eng auf dem Handelsplateau des Staates B über die Grenze. Das Problem lautet: Welcher der beiden kann Einkommensteuer von Ihrem erhobenen globalen Betrag fordern?
Nach dem Gesetz des Staates A (z. B. Deutschland) wird das deutsche Steuersystem sagen: „Er ist überwiegend und tief verwurzelt deutscher Steuerzahler, weil seine Familie und sein Haus hier sind, daher muss er einen Prozentsatz von absolut allem seinem global verdienten Geld in die Staatskasse einzahlen, unabhängig davon, ob es aus der Welt oder vom Mars kommt“.
Gleichzeitig behauptet der ausländische Staat B (in dem die Person jeden Morgen physisch über die Terminalgrenzen zur Produktionslinie einer Fabrik mit Arbeit geht) an seiner ausländischen Steuergrenze mit verfassungsmäßig geradliniger Logik: „Einkommen aus Arbeit, das der Arbeitgeber B finanziert und das physisch aus dem Mauerwerk hier auf diesem Boden meines Gebäudes geschah, gehört in grundlegenden Anteilen ausschließlich der Staatskasse meiner Nation und nicht jenem Deutschland“.
Wenn das Wohnsitzland in seinem internationalen Konsensgesetz diese leichte Kooperationsmaßnahme für jenen benachbarten spezifischen ausländischen Vertragsstaat der Arbeit anerkennt, wird der Ansässige des Wohnsitzlandes der Steuerverwaltung nur berichten (einen Bericht Ende des 2. Monats des laufenden Jahres über den globalen Gehaltssteuerzahler und das Geld mit dem Buchhaltungsstempel des ausländischen Steuerzahlers einreichen, dass die Überweisung und Abzüge dort ordnungsgemäß durchgeführt wurden). Dann erlässt das Wohnsitzland vollständig (schont Sie sauber und rein von der Last der Differenzen) den Betrag auf jenes zu versteuernde Einkommen! Die Steuer an die ausländische Einheit ist damit abgeschlossen, da es keine höheren Gebühren zu Hause oder Steuern beim Abzug und differenzielle Korrekturen im Überschuss aus der Steuerreichweite gibt.
Diese Methode ist mathematisch strenger. In dieser Regel würde ein Ansässiger der inländischen Steueransässigkeit (BiH) eine geringere obligatorische Steuer an die Küste außerhalb an der ausländischen Fabrikgrenze zahlen, nur damit unsere heimische BiH-Steuerverwaltung anschließend ihre progressive Rate der strengen Berechnung anwendet, z. B. auf die verdienten 5.000,00 KM netto gemäß unserem Rechner für die Erhebung und „jenes kleinere ausländische Steuerdefizit aus dem Ausland anerkennt oder einrechnet“ in den Abzug des Betrags namens Steuererklärung in Bosnien und Herzegowina, um „zusätzlich“ von jenem Gehalt jene kleine schwere gesetzliche verbleibende Differenz „abzuziehen“ bis zu dem Betrag, den Sie darauf im gesamten Auszahlungsbüro gezahlt und an den Haushalt gegeben hätten, wenn es immer vor unseren Türen nach unseren gesetzlichen Schwellen passiert wäre. Der ausländische Staat gibt berechnet nicht zurück, wenn ihre ausländische Vorschrift einen größeren oder höheren Betrag der Gesetzesvorschrift in Prozentsätzen des Einkommens als unser heimisches gesetzliches Brennstoff übernimmt! Das Maß wird ausschließlich als Anerkennung und Reduzierung der Zahlung innerhalb der vorgeschriebenen Vorschriften der Grenzen und Differenzen genommen!
Es gibt bestimmte ausländische Staaten auf der Welt, mit denen die angeforderte Regierung leider aufgrund der externen Nicht-Wettbewerbsfähigkeit der Politik nie vertraglich die genannten Vorteile vereinbarter Auszahlungen vereinbart hat. Wenn kein Abkommen besteht, werden die Summe und das Geld erbarmungslos nach der schlimmsten, oben genannten verfassungsrechtlichen roten Erklärung ausgebeutet. Zuerst wird die ausländische Partei ihren absoluten Anteil am Satz in Brutto abreißen und dem Ausländer rohes geringeres unberührtes Geld ohne Recht auf Rückerstattung des Abzugs usw. auszahlen. Und auf solch einen erhaltenen reduzierten geringeren Netto-erlösten Eingang mit allen Ausfällen und direkt auf die Überweisung auf das inländische Wohnsitz-Girokonto fügt die inländische Aufsichts-Steuergemeinde bei der Suche nach automatischer Annahme im Überweisungssystem mit Zinsen noch den vollen Umfang der Einkommensverpflichtungen über die gesamte Summe vom anfänglichen, jenem ausländischen Mauerwerk-Papier hinzu – „verschont“ Sie nicht von den Arbeitskosten – doppelt versenkt bis zum vollständigen existenziellen Absurdum und lässt den Bettler von einem hochprofitablen ausländischen Gehalt!