Zusätzlich zu den Steuern wird ein bedeutender Teil des Geldes von Ihrem Bruttobudget für sogenannte Beiträge zurückgelegt. Beiträge sind verpflichtende Zahlungen für ausschließlich öffentliche, soziale Zwecke – primär zur Deckung der Kosten Ihrer Krankenhausbehandlung (Gesundheit) und der Zahlung Ihres Einkommens nach Ende des Erwerbslebens (Rente).
Insgesamt werden 17% (in FBiH) oder 18,5% (in RS) vom Bruttogehalt einbehalten.
Der Rentenbeitrag ist eine verpflichtende Ausgabe, die der Arbeitgeber von Ihrem Bruttogehalt abzieht und an den PIO/MIO-Fonds überweist. Dieses Geld dient zur Zahlung von Renten an die aktuellen Rentner (intergenerationelles Solidaritätssystem).
Teil von 31% der Gesamtbeiträge, die vom Bruttogehalt stammen. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 6% auf das Bruttogehalt.
Teil der festen 31% der Beiträge, die vom Bruttogehalt einbehalten werden. In der RS hat der Arbeitgeber keine zusätzlichen Beiträge „auf“ das Gehalt.
In FBiH werden 12,5% vom Gehalt einbehalten, in RS beträgt es 10,2%.
Der Krankenversicherungsbeitrag in der Föderation BiH reduziert direkt Ihr Nettogehalt (12,5% vom Bruttogehalt), während der Arbeitgeber zusätzlich 4% auf Ihr Bruttogehalt zahlt.
Die Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip absoluter Solidarität. Unabhängig davon, ob ein Direktor ein Bruttogehalt von 5.000 KM hat (und der Arbeitgeber monatlich einen hohen Betrag an Zavod zdravstvenog osiguranja zahlt) oder eine Kassiererin mit Mindestlohn (die den gesetzlichen Mindestbetrag zahlt), haben beide bei einer Operation oder Leistung im staatlichen Krankenhaus exakt das gleiche Recht und die gleiche Behandlung. Junge und Gesunde finanzieren heute Ältere und Kranke mit, aber im Alter wird jemand für sie zahlen.