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Mindestlohn im gewählten Land

Der Mindestlohn ist der niedrigste gesetzlich zulässige monatliche (oder stündliche) Betrag, den ein Arbeitgeber einem Vollzeitbeschäftigten für Arbeit unter normalen Bedingungen zahlen darf.

Wer bestimmt den Mindestlohn?

Der Mindestlohn wird jedes Kalenderjahr per Verordnung von der Regierung festgelegt; seine Festsetzung erfolgt in Dreigesprächen zwischen Regierung, Gewerkschaften (die einen höheren Mindestlohn fordern) und Arbeitgeberverbänden (die einen niedrigeren Lohn fordern, um Arbeitsplätze in arbeitsintensiven Branchen wie Textil, verarbeitendes Gewerbe usw. zu erhalten).

Das Gesetz schreibt den Mindestlohn stets als BRUTTO-Betrag vor. Das daraus resultierende Mindestnettogehalt ist nicht für alle Arbeitnehmer gleich, sondern hängt von Wohnort und Anzahl der Unterhaltsberechtigten (persönlicher Freibetrag und Gemeindesteuer/Stadtsteuersatz) ab.

Föderation BiH (FBiH)

1.027,00 KM
Nettobetrag für 2026

Laut Beschluss der FBiH-Regierung beträgt das Mindestnettogehalt für 2026 1.027 KM. Der entsprechende Bruttobetrag liegt bei etwa 1.605,48 KM. Die Berechnung basiert auf dem Anstieg der Verbraucherpreise und dem realen BIP-Wachstum in der Föderation.

Republika Srpska (RS)

1.000,00 KM+
Nettobetrag (ungelernte Arbeiter) für 2026

In der Republika Srpska ist der Mindestlohn nach Qualifikation gestaffelt. Der Grundmindestlohn (ungelernte Arbeiter) beträgt 1.000 KM netto, während er bei Arbeitnehmern mit Hochschulabschluss bis zu 1.450 KM netto (2.245,90 KM brutto) erreicht.

Tabelle des gestaffelten Mindestlohns in der RS (Beispiele)

QualifikationsstufeNettobetragBruttobetrag
Ungelernt (ohne mittlere Reife)1.000,00 KM1.476,23 KM
Mittelschule (3 Jahre)1.050,00 KM1.558,19 KM
Mittelschule (4 Jahre)1.100,00 KM1.672,13 KM
Hochschulbildung1.450,00 KM2.245,90 KM

Schutz der Arbeitnehmerrechte

Grundlegende Gehaltszuschläge (z. B. Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit) dürfen nicht in den Mindestlohnbetrag einbezogen werden. Bei Überstunden oder Sonntagsarbeit muss dieser Arbeit zusätzlich zum Mindestlohn vergütet werden (als Zuschlag für erschwerte Arbeitsbedingungen).

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Aktualisiert für 2026

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