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Was gehört alles zum Bruttogehalt?

Wenn wir von Bruttogehalt sprechen, meinen wir meist den Betrag aus dem Arbeitsvertrag. Ihr Verdienst in einem Monat entspricht aber aufgrund verschiedener Zuschläge oft nicht genau diesem vereinbarten Betrag. Alles, was Ihnen steuerpflichtig ausgezahlt wird, bildet Ihre Bruttobasis.

Grundgehalt (Vertrag)

Das ist die Basis. Der Betrag, den Sie für Ihre reguläre Arbeit in regulärer Arbeitszeit vereinbart haben. Unabhängig von Boni ist dies das Minimum (bei voller Arbeitszeit).

Erschwerte Arbeitsbedingungen

Gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge für Arbeit außerhalb der normalen Zeiten:
• Sonntagsarbeit
• Feiertagsarbeit
• Nachtarbeit (meist 22–6 Uhr)
• Überstunden

Dienstjahre

Gehaltszuschlag für Dienstjahre und Betriebstreue (oder Gesamtdienstzeit in bestimmten Branchen). Oft etwa 0,5 % des Bruttogrundgehalts pro Jahr.

Boni und Anreize

Alle steuerpflichtigen Geldboni für erzielte Ergebnisse, 13. Gehalt (falls gesetzlich anwendbar und steuerpflichtig) sowie sonstige Prämien.

Was gehört NICHT zum Bruttogehalt?

Manche vom Arbeitgeber gezahlte Beträge sind nicht Teil des Bruttogehalts. Darauf werden keine Steuern und keine Rentenbeiträge gezahlt – Sie erhalten sie vollständig netto. Das sind steuerfreie Einnahmen:

  • Fahrtkostenzuschuss
  • Essensgeld
  • Tagegeld bei Dienstreisen (bis zum steuerfreien Limit)
  • Urlaubsgeld (bis zum Limit)
  • Weihnachts- und Osterbonus (bis zum Limit)
  • Kindergeld / Geschenk für Kind
  • Homeoffice- / Nebenkostenzuschuss
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