Mieteinnahmen in Bosnien und Herzegowina werden auf Entitätsebene besteuert. Die Förderation BiH und die Republika Srpska haben separate Einkommensteuergesetze für Mieteinnahmen.
In der Förderation BiH werden Mieteinnahmen als Immobilieneinkommen mit einem Satz von 10 % besteuert. Die Steuerbemessungsgrundlage wird durch normative Kosten gemäß Kantonalrecht reduziert (in der Regel bis zu 20-30 % der Einnahmen). Steuerpflichtige müssen eine Jahressteuererklärung bei der kantonalen Steuerbehörde einreichen.
In der Republika Srpska werden Mieteinnahmen mit einem Satz von 10 % besteuert. Der Steuerpflichtige kann tatsächliche Kosten oder normative Kosten (bis zu 25 % der Einnahmen nach RS-Recht) abziehen. Die Steuererklärung wird bis zum 31. März für das Vorjahr beim RS-Steueramt eingereicht.
Vermieter in BiH müssen Mieteinnahmen bei der zuständigen Steuerbehörde melden. Es wird empfohlen, den Mietvertrag notariell beglaubigen zu lassen. Für Immobilien im Brčko-Distrikt gelten die Regeln des Distrikts.
Ja. Mieteinnahmen müssen beim kantonalen Steueramt gemeldet werden. Der Steuersatz beträgt 10 % und normative Kosten reduzieren die Steuerbemessungsgrundlage. Verfahren variieren zwischen den Kantonen.
Beide Entitäten wenden 10 % an, unterscheiden sich aber in den Abzügen und Verfahren. Eine Überprüfung der lokalen Durchführungsvorschriften wird empfohlen.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Nachweis der Mietbedingungen im Streitfall empfehlenswert.