Das Recht auf Jahresurlaub in Bosnien und Herzegowina wird durch die Arbeitsgesetze der Entitäten geregelt. Die Föderation BiH und die Republika Srpska haben separate Vorschriften, garantieren jedoch beide Mindestrechte für alle Arbeitnehmer.
Im Rahmen des Arbeitsgesetzes der Föderation BiH gilt ein Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. In der Republika Srpska beträgt das Minimum ebenfalls 20 Arbeitstage. Arbeitnehmer in besonders schweren oder gefährlichen Berufen, Menschen mit Behinderungen und unter 18-Jährige erhalten nach Tarifvertrag längeren Urlaub.
Während des Urlaubs erhalten Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung in Höhe des durchschnittlichen Gehalts der letzten 3 Monate. In der Föderation BiH wird ein Urlaubsgeld (Regres) gemäß Tarifvertrag gezahlt. In der Republika Srpska ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, viele Tarifverträge sehen es aber vor.
Der Urlaubsplan wird vom Arbeitgeber in Absprache mit dem Arbeitnehmer festgelegt. Der Urlaub kann in Teilen genommen werden, wobei ein Teil mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochen umfassen muss. Nicht genutzter Urlaub muss bis zum 30. Juni des Folgejahres genommen werden.
Nein. Das Recht auf Jahresurlaub ist in beiden Entitäten gesetzlich geschützt. Jede gegenteilige Vereinbarung ist nichtig.
Krankheitstage während des Urlaubs, die durch ein ärztliches Attest belegt sind, werden nicht als Urlaub gewertet.
Ja. Nach 6 Monaten ununterbrochener Arbeit entsteht der volle Urlaubsanspruch. Davor erwerben Sie 1/12 pro vollem Arbeitsmonat.