Das Arbeitsrecht schreibt besondere Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit vor.
Mind. 30 %.
Mind. 30 % (FBiH) + Ersatzruhetag.
Schwangere und Minderjährige dürfen nicht zur Nachtarbeit verpflichtet werden.
30 %.
Ja.
Nein.