Die Elternzeit in BiH wird durch Entitätsgesetze geregelt. In der Föderation BiH gilt das Arbeitsgesetz (Amtsblatt FBiH 26/16), in der Republika Srpska das RS-Arbeitsgesetz. Die Rechte unterscheiden sich erheblich zwischen den Entitäten.
In der Föderation BiH hat die Mutter Anspruch auf 365 Tage Mutterschaftsurlaub für das erste und zweite Kind sowie 18 Monate für das dritte und weitere Kinder. 42 Tage vor der Geburt sind obligatorisch. Die Leistung beträgt 100 % des durchschnittlichen Gehalts der letzten 6 Monate, finanziert durch den kantonalen Krankenversicherungsfonds. Der Vater kann den Urlaub anstelle der Mutter nehmen, wenn beide beschäftigt sind.
In der Republika Srpska dauert der Mutterschaftsurlaub 365 Tage für das erste, zweite und dritte Kind sowie 2 Jahre für das vierte und weitere Kinder. Die Leistung entspricht 100 % des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate, gezahlt durch den RS Krankenversicherungsfonds. Der Vater hat das Recht auf einen Sonderurlaub von 5 Arbeitstagen unmittelbar nach der Geburt.
In beiden BiH-Entitäten ist es verboten, den Arbeitsvertrag einer schwangeren Arbeitnehmerin oder einer in Mutterschaftsurlaub zu kündigen. Das Arbeitsgesetz der FBiH (Art. 56) und das RS-Arbeitsgesetz (Art. 89) verbieten dies ausdrücklich. Nach der Rückkehr hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf dieselbe oder eine gleichwertige Stelle. In der FBiH hat eine stillende Mutter Anspruch auf eine tägliche Pause von 1 Stunde ohne Gehaltsabzug.
Ja. In der FBiH kann der Vater den nicht genutzten Teil des Mutterschaftsurlaubs nehmen, wenn die Mutter darauf verzichtet. In der RS hat der Vater unter ähnlichen Bedingungen das Recht auf Elternzeit.
Selbstständige, die als Arbeitgeber in der FBiH registriert sind, haben eingeschränkte Ansprüche auf Mutterschaftsleistungen. Es wird empfohlen, die spezifischen Bedingungen beim zuständigen kantonalen Krankenversicherungsfonds zu prüfen.
Ja. Der Distrikt Brčko hat ein eigenes Arbeitsgesetz mit 365 Tagen Mutterschaftsurlaub und Leistungen aus seinem eigenen Gesundheitsfonds.