Der Kreditsektor in Bosnien und Herzegowina wird auf Entitätsebene reguliert. Die Förderation BiH wird von der Bankenaufsicht der FBiH (FBA) und die Republika Srpska von der Bankenaufsicht der RS (ABRS) überwacht.
Kredite in BiH werden in BAM (Konvertible Mark) gewährt, während Hypothekenkredite häufig eine Fremdwährungsklausel in EUR enthalten. Der Referenzzinssatz wird von der Zentralbank von BiH (CBBiH) festgesetzt. Banken bieten sowohl feste als auch variable Zinssätze an. Die Gesamtkosten werden als effektiver Jahreszins (EZS) ausgedrückt.
Kreditnehmer haben das Recht auf vorzeitige Rückzahlung jederzeit. Vorfälligkeitsentschädigungen sind vertraglich geregelt und gesetzlich begrenzt. FBA und ABRS überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften. Die Frist für die Beantwortung von Beschwerden beträgt mindestens 15 Tage.
FBA und ABRS sind die wichtigsten Regulierungsbehörden. Das Kreditregister der CBBiH erfasst alle Verbindlichkeiten. Verbraucher können Einblick in ihre eigene Kreditakte erhalten. CBBiH veröffentlicht Durchschnittszinssätze der Banken zum Angebotsvergleich.
FBA reguliert Banken in der Förderation BiH, während ABRS dieselbe Funktion in der Republika Srpska übernimmt. Beide Behörden setzen Verbraucherschutzgesetze in ihren Entitäten durch.
Ja. Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, ihre eigenen Daten einzusehen. Der Antrag wird bei der Zentralbank gestellt. Die Einsicht ist einmal jährlich kostenlos.
Sie haben das Recht, eine schriftliche Beschwerde bei der Bank einzureichen. Die Bank muss innerhalb der gesetzlichen Frist antworten. Bei Unzufriedenheit können Sie FBA oder ABRS kontaktieren oder Klage erheben.