Das Rentensystem in Bosnien und Herzegowina ist auf Entitätsebene organisiert. Die Förderation BiH und die Republika Srpska haben separate Renten- und Invalidenversicherungssysteme und Gesetze.
In der Förderation BiH beträgt der Beitragssatz zur Renten- und Invalidenversicherung (PIO) 17 % des Bruttolohns. Die Altersrente wird mit 65 Jahren (Männer) und 62 Jahren (Frauen) mit mindestens 20 Versicherungsjahren erworben. Säule II ist in der FBiH nicht verpflichtend.
In der Republika Srpska beträgt der PIO-Beitragssatz 18 % des Bruttolohns. Die Altersrente wird mit 65 Jahren (Männer) und 60 Jahren (Frauen) erworben. Die Mindestversicherungsdauer für eine volle Rente beträgt 40 Jahre.
Beide Entitäten bieten freiwillige Altersvorsorge (Säule III) an. Beiträge zu freiwilligen Fonds können steuerlich begünstigt sein. Diaspora-Mitglieder, die im Ausland gearbeitet haben, können aufgrund internationaler Sozialversicherungsabkommen Rentenansprüche in BiH haben.
Versicherungszeiten aus beiden Entitäten werden für die Rentenberechtigung zusammengezählt. Die Rentenzahlung erfolgt aus jeder Entität proportional zur dort erworbenen Versicherungszeit.
Ja, wenn ein internationales Sozialversicherungsabkommen zwischen BiH und dem betreffenden Land besteht. BiH hat Abkommen mit einer Reihe europäischer Länder geschlossen.
Ja. Beide Entitäten verfügen über freiwillige Pensionsfonds (Säule III). Steuerliche Vergünstigungen unterscheiden sich zwischen der FBiH und der RS.