Die Mehrwertsteuer (MwSt.) in Serbien ist im Umsatzsteuergesetz (Amtsblatt RS 84/04) geregelt. Die Einkommensteuer der natürlichen Personen und die Körperschaftsteuer sind durch separate Gesetze geregelt.
Serbien wendet zwei Hauptmehrwertsteuersätze an: 20 % (Normalsatz) und 10 % (ermäßigter Satz – Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Versorgungsleistungen, Tourismusunterkunft). Der Nullsatz (0 %) gilt für Exporte. Die Schwelle für die obligatorische MwSt.-Registrierung beträgt einen Jahresumsatz von 8.000.000 RSD innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten.
Die persönliche Einkommensteuer in Serbien beträgt 10 % für Löhne und die meisten Einkommensarten. Für Jahreseinkommen über bestimmten Schwellenwerten gilt 15 %. Dividenden und Kapitalgewinne werden mit 15 % besteuert. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 %.
Seit 2017 erhebt Serbien Mehrwertsteuer auf digitale Dienste ausländischer Anbieter (Netflix, Google Ads) für Verbraucher in Serbien. Seit 2022 verpflichtet die Fiskalisierungspflicht alle Umsatzsteuerpflichtigen zur Nutzung elektronischer Fiskalgeräte.
Der Normalsatz beträgt 20 %. Der ermäßigte Satz von 10 % gilt für Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Versorgungsleistungen und Tourismusunterkunft. Der Nullsatz gilt für Exporte.
Die Mehrwertsteuerregistrierung ist Pflicht, wenn der Umsatz 8.000.000 RSD in 12 aufeinanderfolgenden Monaten überschreitet. Eine freiwillige Registrierung ist ebenfalls möglich.
Kapitalgewinne (Verkauf von Immobilien, Aktien) werden mit 15 % besteuert. Für Immobilien im Eigentum seit mehr als 10 Jahren bestehen Befreiungen.