Die d.o.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine der häufigsten Gesellschaftsformen in Serbien.
Gesellschafter beteiligen sich mit Anteilen am Kapital; Haftung beschränkt auf die Einlagen.
In Serbien beträgt das Mindestkapital nur 100 RSD (weniger als 1 Euro), einzahlbar innerhalb von 5 Jahren. Eintragung beim APR.
Geregelt im Gesellschaftsgesetz. Flexibilität und Schutz des Privatvermögens.