Nach Abzug von Beiträgen und Ihrem Freibetrag bleibt Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Auf diese werden die Steuersätze angewendet. Die meisten Steuersysteme sind progressiv – je mehr Sie verdienen, desto höher der Anteil für den Staat.
Der Hauptsatz der Einkommensteuer für Gehälter in Serbien beträgt 10 %. Die Bemessungsgrundlage ist das Bruttogehalt minus steuerfreier Betrag (34.221 RSD).
Dieser Satz gilt ausschließlich für den Betrag, der den gesetzlichen Schwellenwert überschreitet. Das ist die Grundlage eines fairen progressiven Systems.
* Anders als in manchen Regionen gibt es in Serbien keine Zuschlagsteuer oder unterschiedliche Sätze je nach Stadt. Das Steuersystem für Gehälter ist einheitlich.
Ein vereinbartes Bruttogehalt sichert Ihnen einen fairen Ausgangspunkt unabhängig vom Wohnort.