Das ist die ewige Frage und das häufigste Dilemma junger Arbeitnehmer, die zum ersten Mal mit dem Arbeitsmarkt in Berührung kommen. Obwohl im Alltag oft vom Netto die Rede ist, ist die einzige faire gesetzliche Norm im modernen Geschäftsleben – unbedingt die BRUTTO-Vereinbarung.
Das Arbeitsgesetz schreibt in der Regel vor, das Gehalt ausschließlich im entsprechenden BRUTTO-Betrag im Arbeitsvertrag selbst zu definieren. Auch wenn Sie informell ein Netto vereinbaren können, erkennt das Gesetz nur das Brutto an.
Ein Arbeitnehmer möchte oft den genauen Betrag kennen, der ihm zur Verfügung steht. Eine Vereinbarung eines fixen Netto verbirgt jedoch erhebliche Fallstricke, die dem Arbeitgeber zugutekommen.
Wenn der Staat die Einkommensteuer senkt: - Bei vereinbarten Brutto steigt Ihr Nettogehalt. - Bei vereinbartem fixem Netto bleibt die Differenz dem Arbeitgeber als Ersparnis, und Ihr Gehalt bleibt gleich.
Kinder und unterhaltsberechtigte Familienangehörige erhöhen Ihren steuerfreien Teil des Gehalts. Bei einem Bruttovertrag steigt Ihr Netto direkt. Bei fixem Netto zahlt der Arbeitgeber weniger Steuern an den Staat und zahlt Ihnen das gleiche vereinbarte Netto.
Schlechte Arbeitgeber können ein niedriges Brutto vereinbaren und die Differenz zum vereinbarten Netto über steuerfreie Zuschüsse (Essensgeld, Fahrtkosten) auszahlen. Das mindert die Basis für Ihre künftige Rente und Ihre Kreditwürdigkeit bei der Bank.
Die Forderung nach einer klar definierten Brutto-Vereinbarung schützt Sie und Ihre Rente. Durch ausschließliche Verhandlung des Bruttobetrags sichern Sie sich, dass jede Steuervergünstigung oder gesetzliche Entlastung in Ihrer Tasche landet.