Beide Begriffe klingen ähnlich, und beide Beträge weichen erheblich vom Nettogehalt ab – doch der Unterschied zwischen ihnen ist für das Funktionieren des Steuer- und Renten-Krankenversicherungssystems entscheidend.
Der Betrag, aus dem alle Abzüge des Arbeitnehmers (z. B. Rentenbeiträge) berechnet werden.
Der Betrag, der zusätzlich zu Brutto 1 auch Abgaben umfasst, die direkt den Arbeitgeber belasten.
Am leichtesten merken Sie es sich so:
Hinweis zur Versicherung: In Serbien werden PIO- und Krankenversicherungsbeiträge geteilt – einen Teil zahlen Sie von Ihrem Brutto-1-Betrag, den anderen Teil zahlt der Arbeitgeber auf denselben Brutto-1-Betrag, wodurch die Gesamtkosten entstehen, die als Brutto 2 bezeichnet werden.