Der Mindestlohn ist der niedrigste gesetzlich zulässige monatliche (oder stündliche) Betrag, den ein Arbeitgeber einem Vollzeitbeschäftigten unter Normalbedingungen zahlen darf.
Der Mindestlohn wird jährlich per Verordnung von der Regierung festgelegt. Seine Festlegung erfolgt durch Dreierverhandlungen zwischen Regierung, Gewerkschaften (die einen höheren Mindestlohn fordern) und Arbeitgeberverbänden (die einen niedrigeren Lohn zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in arbeitsintensiven Branchen wie Textil oder Verarbeitung fordern).
Der Sozial- und Wirtschaftsrat und die Regierung der Republik Serbien haben neue Beträge festgelegt, die ab dem 1. Januar 2026 gelten.
| Anzahl der Arbeitsstunden | Mindestnettogehalt |
|---|---|
| 160 Arbeitsstunden (Durchschnitt) | 59.360,00 RSD |
| 168 Arbeitsstunden | 62.328,00 RSD |
| 176 Arbeitsstunden | 65.296,00 RSD |
| 184 Arbeitsstunden | 68.264,00 RSD |
Grundzuschläge (z. B. Überstunden, Nachtarbeit, Feiertagsarbeit) dürfen nicht in die Mindestlohnsumme selbst einbezogen werden. Arbeitet ein Mindestlohnempfänger Überstunden oder an Feiertagen, muss diese Arbeit zusätzlich zum festgelegten Mindestbetrag vergütet werden (als Zuschlag für erschwerte Arbeit).