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Mindestlohn in Serbien

Der Mindestlohn ist der niedrigste gesetzlich zulässige monatliche (oder stündliche) Betrag, den ein Arbeitgeber einem Vollzeitbeschäftigten unter Normalbedingungen zahlen darf.

Wer legt den Mindestlohn fest?

Der Mindestlohn wird jährlich per Verordnung von der Regierung festgelegt. Seine Festlegung erfolgt durch Dreierverhandlungen zwischen Regierung, Gewerkschaften (die einen höheren Mindestlohn fordern) und Arbeitgeberverbänden (die einen niedrigeren Lohn zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in arbeitsintensiven Branchen wie Textil oder Verarbeitung fordern).

Das Gesetz schreibt den Mindestlohn stets als BRUTTO-Betrag vor. Das daraus resultierende Mindestnettogehalt ist nicht für alle Arbeitnehmer am Mindestlohn gleich, sondern hängt von der Zahl der Unterhaltsberechtigten und persönlichen Steuerermäßigungen ab.

Mindestlohn 2026

Der Sozial- und Wirtschaftsrat und die Regierung der Republik Serbien haben neue Beträge festgelegt, die ab dem 1. Januar 2026 gelten.

371,00 RSD
Netto pro Arbeitsstunde

Monatliche Beträge je nach Arbeitsstunden (2026)

Anzahl der ArbeitsstundenMindestnettogehalt
160 Arbeitsstunden (Durchschnitt)59.360,00 RSD
168 Arbeitsstunden62.328,00 RSD
176 Arbeitsstunden65.296,00 RSD
184 Arbeitsstunden68.264,00 RSD

Schutz der Arbeitnehmerrechte

Grundzuschläge (z. B. Überstunden, Nachtarbeit, Feiertagsarbeit) dürfen nicht in die Mindestlohnsumme selbst einbezogen werden. Arbeitet ein Mindestlohnempfänger Überstunden oder an Feiertagen, muss diese Arbeit zusätzlich zum festgelegten Mindestbetrag vergütet werden (als Zuschlag für erschwerte Arbeit).

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Aktualisiert für 2026

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