In der modernen Technologiezeit ist es eine zunehmend häufige Situation, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einem inländischen Arbeitgeber in Serbien hat, aber die Arbeit aus einem anderen Land ausführt. Dies hat ernste steuerliche Konsequenzen.
Die allgemeine Regel der internationalen Besteuerung lautet: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden in dem Land besteuert, in dem die Arbeit KÖRPERLICH ausgeübt wird.
Das bedeutet, dass Ihre Steuerpflicht nicht dem Sitz Ihres Arbeitgebers folgt, sondern Ihrem physischen Aufenthalt. Wenn Sie während der Arbeit physisch in einem anderen Land sind, hat dieses Land das Recht, Ihre Arbeit zu besteuern!
Das größte Risiko der Arbeit aus dem Ausland trifft Ihren Arbeitgeber. Das ausländische Land könnte Ihre Arbeit als "Betriebsstätte" Ihres inländischen Unternehmens einstufen und das Unternehmen zwingen, Körperschaftsteuer in diesem Land zu zahlen.
Für temporäre "Entsendearbeit" wurde das A1-Bescheinigungs system entwickelt, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin Beiträge in Ihrem Heimatland zahlen, während Sie vorübergehend (bis zu 24 Monate) im Ausland sind.
Eine wichtige internationale Regel sind 183 Tage: Sie gelten als steuerlich ansässig in dem Land, in dem Sie physisch mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr verbracht haben.