Der wichtigste Mechanismus zum Schutz des Existenzminimums ist der „steuerfreie Betrag“ (persönlicher Freibetrag). Kurz: Ein fester Teil Ihres Gehalts, der unter keinen Umständen mit Einkommensteuer belastet wird!
Der Gesetzgeber legt fest, dass jede Person einen Mindestlebensbedarf (Brot, Strom etc.) hat. Diesen Betrag nimmt der Staat Ihnen nicht durch Steuern weg.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der steuerfreie Betrag in Serbien 34.221,00 RSD monatlich.
Ist Ihr Einkommen geringer oder gleich dem Freibetrag, beträgt die Einkommensteuer 0 RSD. Der Betrag wird nach Rentenabzug direkt auf Ihr Konto überwiesen. Viele Geringverdiener mit Kindern vermeiden so legal die Steuerlast.